FAQ - häufig gestellte Fragen
© 2011 - 2016 Petra Hartmann
F: Darf jeder mit homöopathischen Mitteln therapieren?
A: Grundsätzlich ja. Homöopathische Mittel sind apothekenpflichtig und unterliegen dem Arzneimittelgesetz als Sonderform "homöopathisches Arzneimittel". Sie dürfen homöopathische Mittel am Tier direkt anwenden, aber nicht an ihre Kunden (die Besitzer) abgeben. Sie dürfen aber eine Anleitung zur (weiteren) Behandlung geben. Die Bezeichnung "Tierheilpraktiker" steht jedem frei, ob mit oder ohne Prüfung (im Gegensatz zum Heilpraktiker, der eine Prüfung vor dem Amtsarzt ablegen muss), Es gibt aber sowohl innerhalb der homöopathisch arbeitenden Schulmediziner und Heilpraktiker, als auch bei den Tierheilpraktikerschulen- und verbänden stete und umfangreiche Weiterbildungsangebote und (Über-)Prüfungsmöglichkeiten.

F: Wie kann ich sicher sein, daß Homöopathie funktioniert, wenn sie nicht wissenschaftlich anerkannt ist?
A: Homöopathie ist eine ganzheitliche Therapie, die das ganze Individuum umfasst. Alle Symptome werden in Zusammenhang gesehen. Die standardisierte Studie der Schulmedizin kann diese Individualisierung in der Therapie kaum darstellen. Trotzdem hilft das richtig gewählte homöopathische Mittel bei Mensch und Tier, weltweit, unabhängig vom Alter der Patienten, seit 200 Jahren.

F: Muss ich an die Wirkung der Homöopathie glauben, damit sie wirkt?
A: Nein, Glaube ist nicht nötig. Sonst würde ein Mittel bei Tieren oder Säuglingen ja auch nicht helfen.

F: Ist es wirklich möglich, nach einem Jahr bereits verhaltenstherapeutisch homöopathisch arbeiten zu können?
A: Ja. In der Ausbildung erhalten Sie das Grundgerüst und die Kenntnis über ca. 22 Mittel, die in der Verhaltenstherapie häufig vorkommen. Sie werden in der Lage sein, Hundeverhalten in unterschiedliche Mittel einzuordnen. Die Mittel werden für Sie zum Psychogramm eines Verhaltens.
Weiterführende Kenntnisse werden Sie durch Übung, Erfahrung, selbstständiges Lesen und Weiterlernen und Austausch mit anderen bekommen.

F: Kann ich meinen Kunden diese Zusatzleistung in Rechnung stellen?
A: Ja. Sie ersparen den Hundebesitzern die oft mühsame Suche nach einem weiteren Experten. Ein homöopathisches Erstgespräch (Erstanamnese) dauert je nach Fall ein bis zwei Stunden und wird je nach Therapeut mit bis zu € 150,- (bei Tieren) berechnet. Sie bieten eine fachlich fundierte zusätzliche Dienstleistung und könnten diese je nach Aufwand mit wenigstens € 50,- veranschlagen.

F: Kann ich jeden Hund homöopathisch therapieren?
A: Grundsätzlich schon. Aber es macht nicht immer Sinn. Bei Verhalten, das aufgrund einer mangelnden Sozialisierung auftritt, ist eine homöopathische Therapie meist nicht hilfreich.
Homöopathie ist auch nur begrenzt hilfreich, wenn die Beziehungsarbeit zwischen Hund und Halter nicht stattfindet.

F: Ist die Fortbildung zertifiziert?
A: Die Fortbildung schließt mit einem persönlichen Zertifikat über die geleisteten Unterrichtsstunden und ihre überprüfte Fähigkeit zur Durchführung der Verhaltenshomöopathie ab. VHH Verhaltenshomöopathie ist eine geschützte Marke mit der Sie für sich werben können. Sie erhalten neben dem Zertifikat das zur Werbung geeignete Logo (siehe Webseite oben rechts) sowohl als Aufkleber als auch als .jpg-Datei. Eine Überprüfung/Zertifzierung vor einer Tierärztekammer findet nicht statt. Die Fortbildung wurde bislang von der entsprechenden Tierärztekammer als Fortbildung für  HundetrainerInnen anerkannt.

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