AGB - Rechtliches
© 2011-2014 Petra Hartmann
Hinweis §3 HWG: Die klassische Homöopathie ist nach der aktuell vorherrschenden Meinung der Naturwissenschaft und
Schulmedizin weder nachgewiesen noch anerkannt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen VHH als PDF

Allgemeine Geschäftsbedingungen VHH Verhaltenshomöopathie® Fortbildung
1.     Geltungsbereich
1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des
Workshop/Seminaranbieters VHH Verhaltenshomöopathie Petra Hartmann, nachfolgend "Anbieter" nach
diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt.
1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie
gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den
Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Anbieter absenden.
2.     Vertragsgegenstand
2.1   Der Anbieter bietet Workshops und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des
Leistungsangebots wird von dem  Anbieter auf seiner Internetpräsenz verhaltenshomöopathie.de und in von
diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
3.     Zustandekommen des Vertrages
3.1   Ein Vertrag mit dem Anbieter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der
ausgefüllten und abgeschickten Teilnahmeerklärung über das Internet, auf dem Postweg, per Fax, per
elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen
Teilnahmeerklärung.
3.2   Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder
Ablehnungsschreiben.
3.3   Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich. Widerruf  kann innerhalb 14 Tagen nach Vertragsschluss
(Eingangsdatum gilt) ohne Angabe von Gründen schriftlich per Mail oder Brief an:
VHH
Petra Hartmann
Sievershüttener Str. 9
24629 Kisdorfer Wohld
oder
hartmann@wiesenparadies.de
gesandt werden.
3.4   Der Anbieter behält sich vor, bis 4 Wochen vor Kursbeginn, die Durchführung der Kurse nach
Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Kurse so gering sind, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese
Kurse, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.5   Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.
4.     Vertragsdauer und Vergütung
4.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2   Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Fortbildung richtet sich nach der
aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
4.3   Der Teilnehmer kann per Vorab-Überweisung seiner Zahlungspflicht nachkommen.
4.4   Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die
Rechnungsstellung erfolgt spätestens 12 Wochen vor Kursbeginn. Ratenzahlungsvereinbarungen werden
wie schriftlich vereinbart fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Anbieter ohne weitere
Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% - über dem Referenzzinssatz der Europäischen
Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines
darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
Bankverbindung: Petra Hartmann, Kto: 232 107 303, BLZ: 200 700 24, Deutsche Bank Hamburg
4.5   Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des
Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4.6   Bei vertragswidrigem Verhalten des Teilnehmers, insbesondere bei Zahlungsausfall, kann der Vertrag
ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung von bereits ergangenen Leistungen und
Stornierungskosten vom Anbieter gekündigt werden.
5.     Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
5.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Anbieter und dem
Teilnehmer.
5.2   Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der
Anbieter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.
6.     Allgemeine Teilnahmebedingungen
6.1   Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung
nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein
reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Anbieter
vor, den Teilnehmer von der Fortbildung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht
erstattet.
6.2   Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der
Fortbildung weisungsbefugt.
6.3   Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an
einem Seminar bzw. einer Workshop-Veranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm
auch körperliche Aktionen beinhalten und voraussetzen. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit
auszuschließen, versichert der Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen seiner
Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.
6.4   Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
6.5   Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu
stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen
hiergegen ist der Anbieter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
6.6   Vor dem Kurs muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Anbieters über gesundheitliche Probleme
und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor
Schaden bewahrt werden kann.
6.7   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Anbieter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer
von der Fortbildung auszuschließen.
6.8   Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist
insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern/Coaches/Seminarleitern zur
Kenntnis zu geben. Diese sind von dem Anbieter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf
Minderung des Teilnahmepreises.
6.9   Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich und in der Kombination mit
Tieren (spez. Hunde und Pferde) sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder
Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
7.     Verschwiegenheitspflicht
7.1  Der Anbieter verpflichtet sich, während der Dauer einer Fortbildung und auch nach deren Beendigung,
über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, sowie krankheits-, personen- und fallbezogenen Angaben
des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
7.2  Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Dauer einer Fortbildung und auch nach deren
Beendigung, über alle besprochenen krankheits-, personen- und fallbezogenen Details von Kunden
und/oder Teilnehmern und/oder deren Hunden Stillschweigen zu bewahren.
8.     VHH Verhaltenshomöopathie Inhalte und Zertifikat
Der Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat, das seine Befähigung zur Ausübung der
Verhaltenshomöopathie unter Angabe der geleisteten Unterrichtsstunden schriftlich bestätigt. Dieses
Zertifikat wird von Aufklebern und Zusendung der .jpg-Datei derselben begleitet, welche zur Werbung und
Publikmachung in eigener Sache dienen können. Alle Inhalte und Ausbildungsstrukturen, die innerhalb von
VHH Verhaltenshomöopathie Fortbildung oder direkt durch die Unternehmensleitung oder deren Dozenten
entwickelt wurden, dürfen nur nach Absprache mit dem Anbieter nach außen geteilt werden. Dazu gehören
auch eigene Seminare, Bücher, TV-Auftritte und Presseartikel. Videoaufnahmen aus den Seminaren dürfen
nicht für andere Zwecke außerhalb der Fortbildung genutzt oder veröffentlicht werden.
9.     Haftung
9.1   Der Anbieter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet
der Anbieter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und
Vertretern haftet der Anbieter in demselben Umfang.
9.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs
oder Unmöglichkeit.
10.     Gerichtsstand
10.1   Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
10.2   Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
10.3   Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der
Sitz des Anbieters.
11.   Sonstige Bestimmungen
11.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform.
11.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
11.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
12.   Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil
unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien
durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten
kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
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